§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen annalena rank, Einzelunternehmerin, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“ – geschlossen werden. Dies umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen Strategie & Markensysteme, Branding & Creative Direction, Werbung & visuelle Gestaltung, Film & Produktion sowie Webseiten & Shops (UI/UX).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin oder durch die Erbringung der Leistung zustande.
(2) Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, die vorliegenden AGB gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen. In Angeboten und Rechnungen wird auf diese AGB unter annalenarank.com/agb hingewiesen.
(3) Leistungsumfang, Fristen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden gesondert berechnet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus einer mangelhaften oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin und können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Liefertermine führen.
(3) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sind schriftlich zu vereinbaren und werden separat vergütet.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Anzahlung:
• Bei Aufträgen unter 1.000 € netto ist die gesamte Vergütung vor Projektbeginn fällig.
• Bei Aufträgen ab 1.000 € netto ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtvergütung vor Projektbeginn zu leisten. Die verbleibenden 50 % sind bei Projektabschluss bzw. Lieferung der finalen Ergebnisse fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
(4) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Etwaige Auslagen und Fremdleistungen (z. B. Lizenzgebühren, Druckkosten, externe Dienstleister) werden dem Auftraggeber nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Korrekturrunden und Änderungswünsche
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind drei (3) Korrekturschleifen je Leistungspaket inbegriffen. Eine Korrekturschleife umfasst eine zusammengefasste, schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers auf die jeweils vorliegende Version.
(2) Jede weitere Korrekturschleife über die drei inkludierten hinaus wird zum jeweils gültigen Stundensatz der Auftragnehmerin separat berechnet.
(3) Inhaltliche oder konzeptionelle Änderungen, die über das ursprünglich vereinbarte Briefing hinausgehen, gelten nicht als reguläre Korrekturrunden und werden gesondert vergütet.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke – darunter Konzepte, Designs, Texte, Illustrationen, Film- und Fotomaterial – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin.
(2) Mit vollständigem Zahlungseingang überträgt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Übertragung der Rechte an Dritte bedärf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenzzwecken in ihrem Portfolio, auf ihrer Website sowie in sozialen Medien zu veröffentlichen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
(4) Von der Auftragnehmerin bezogene Drittlizenzen (z. B. Stockfotos, Schriften) unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber auf relevante Beschränkungen hin.
§ 7 Abnahme und Freigabe
(1) Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber die gelieferten Ergebnisse schriftlich oder elektronisch freigibt, oder wenn er die Ergebnisse produktiv einsetzt, ohne innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung schriftliche Einwände zu erheben.
(2) Wesentliche Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen, sind vom Auftraggeber konkret zu beschreiben. Die Auftragnehmerin beseitigt berechtigte Mängel im Rahmen der vereinbarten Korrekturrunden.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich stornieren. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet, da sie den Planungs- und Arbeitsaufwand der Auftragnehmerin abdecken.
(2) Bei Stornierung nach Projektbeginn werden die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung gestellt. Übersteigt der Wert der erbrachten Leistungen die bereits geleistete Anzahlung, wird die Differenz dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wesentlicher Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
§ 9 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden uneingeschränkt.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin auf Schäden begrenzt, die auf einer wesentlichen Verletzung einer Vertragspflicht beruhen, und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Informationen, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte, Marken oder Materialien beruhen.
(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für spezifische wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Reichweitenwachstum), da diese von einer Vielzahl externer Faktoren abhängen.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien und Kundendaten – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.